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Rückgabe & Garantie

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Rückgabeverfahren und zur Garantiepolitik.

Rückgaberecht

Inspektion und Rückforderung

  1. Der Kunde hat die Ware innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung auf Mängel zu prüfen. Es wird erwartet, dass der Kunde im Rahmen dieser Kontrolle das Verpackungsmaterial und/oder die zu liefernden oder zu entfernenden Oberflächenschutzfolien kontrolliert.

  1. Die in den Frachtbriefen, Lieferscheinen oder ähnlichen Dokumenten aufgeführten Mengen gelten als richtig, wenn sie nicht unmittelbar nach Erhalt und vor der Verarbeitung und/oder Bearbeitung reklamiert werden und nicht im Frachtbrief oder Lieferschein eingetragen sind.

  1. Reklamationen aufgrund von äußerlich erkennbaren Mängeln entfallen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware auf dem Frachtbrief oder Empfangsbeleg den besagten angeblichen Mangel vermerkt. Die Lieferung erfolgt – durch ein von Exposupply benanntes Transportunternehmen – an die Adresse und auf Rechnung des Auftraggebers. Beim Versand außerhalb der Niederlande beachtet Exposupply die internationalen Exportbestimmungen. Die Kosten für die Lieferung von Exportdokumenten gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Alle anderen möglichen Mängel, die in den Absätzen 2 und 3 beschrieben sind, müssen innerhalb von 5 Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde, zumindest in aller Angemessenheit, schriftlich eine genaue Beschreibung der Art und der Gründe der Beschwerden von Kunden, die an Exposupply gemeldet werden.

  1. Nach Ablauf der Reklamationsfrist kann sich der Kunde nur dann auf den Mangel der Leistung berufen, wenn Tatsachen und Umstände erkennbar sind, dass dieser Mangel durch das Zutun von Exposupply entstanden ist.

  1. Für ganz oder teilweise geöffnete oder teilweise verarbeitete und/oder bediente Artikel werden keine Reklamationen anerkannt. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Ablehnung der gesamten gelieferten Ware.

  1. Die Rücksendung der gelieferten Ware ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Exposupply untersagt. Rücksendungen erfolgen in erster Linie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Hält Exposupply die Beanstandung für berechtigt, so erstattet Exposupply dem Kunden die Rücksendekosten, soweit diese nachweisbar und angemessen sind.

  1. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Ablehnung der gesamten gelieferten Ware.

  1. Ist die Reklamation berechtigt, leistet Exposupply nach seiner Wahl entweder eine angemessene Entschädigung – höchstens in Höhe des Rechnungswertes des beanstandeten Teils der gelieferten Ware – oder Ersatz gegen Rückgabe der ursprünglichen Lieferung. Immaterielle Schäden und Schäden, die Dritte erleiden, und/oder andere Schäden, die keine direkten finanziellen Verluste sind, werden in keinem Fall entschädigt.

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